Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Abenteuerteam Reisen GmbH
Von der Tinnen Strasse 24
48145 Münster
Tel.: O251 / 933 99 136

Abenteuerteam ist ein eingetragener Reiseanbieter im Handelsregister Münster unter HRB 13743
Steuernummer Finanzamt Münster Nr. 337/5940/0564
Betriebsnummer Nr. 25674337 von Bundesagentur für Arbeit
Berufsgenosschenschaft VBG Nr. 12/2052/0850
Commerzbank Münster Stefan Leschni Konto Nr. 425691300 BLZ 40040028
Allianz Versicherung Nr 400 671 512 062 428 254 

 

Freundliche Bitte und ein offenes Wort vorab:

Seit 1996 vermittelt und veranstaltet das Abenteuerteam Reisen in der ganzen Welt. Wir kennen sehr viele unserer Partner und Reiseleiter meistens sehr gut und sind eng befreundet. 
Wir haben nachweislich bei mehr als 4000 Kunden gute Arbeit geleistet und die meisten Kunden sehr glücklich gemacht. 
Insgesamt haben wir bis zum 24.04.2012 von unglücklichen Kunden 152 Beschwerden erhalten. Von diesen Beschwerden waren über 90% berechtigt und wir haben diese akzeptiert und entsprechend entschädigt. 

Daher haben wir eine ganz freundliche Bitte:
Falls während Ihrer Reise Probleme auftreten rufen Sie uns bitte sofort an oder senden Sie uns eine SMS oder Email oder eine Facebook Nachricht. Dann werden wir sofort am gleichen Tag reagieren und ein neues Hotel buchen oder das Fahrzeug wechseln usw. Wir sind jederzeit per Telefon, Facebook, SMS oder per Email erreichbar. Bitte melden Sie sich daher freundlicherweise sofort von unterwegs, dann können wir sofort reagieren und wir erstatten Ihnen auch SMS Kosten und Anrufe bis 15 EUR ohne Belege oder Nachweise. Leider haben wir in der Vergangenheit viele Beschwerden erst einige Wochen nach der Reise erhalten. Bei so späten Beschwerden nach Beendigung der Reise ist eine Reaktion oder Verbesserung der Reise durch uns leider nicht mehr möglich. Und somit endeten zahlreiche Beschwerden dann natülich oft vor einem Richter. In vielen Fällen hat das Gericht die sofortige Beschwerde als eine sinnvolle Lösung angesehen und somit wurden leider viele Klagen von Kunden abgewiesen. Und das führte zu viel Ärger und vielen negativen Bewertungen im Internet.

Bitte melden Sie freundlicherweise bei Problemen auf der Reise noch am gleichen Tag per Facebook, Email oder SMS bei
Frau Heppert Mobil: +4916O94874813
Frau Zeibig Tel +4925115799513 oder
Herrn Trendafilov Mobil +491633532O98

Ganz lieben Dank
Mit freundlichen Grüssen

"Das Abenteuerteam!"

www.abenteuerteam.com
info@abenteuerteam.com

 

 

 

 

AGB und Reisebedingungen gültig ab 07.04.2009 Reisebedingungen, Reisehinweise Allgemeine Geschäftsbedingungen von Abenteuerteam Reisen GmbH, 48145 Münster

1. Vorraussetzungen: Sämtliche von Abenteuerteam veranstaltete Reisen sind keine Erholungsreisen im herkömmlichen Sinn, sondern Abenteuerreisen, Aktivreisen und Erlebnisreisen. Alle Reisen, Aktivitäten und Ausflüge fordern vom Reisegast einen Komfortverzicht. Trotz sorgfältiger Reiseplanung wird der Reiseverlauf und Tagesablauf fast immer verändert. Aufgrund mangelnder Infrastruktur kann es zu erheblichen Veränderungen der Reiseverlaufes, der Reiseleistungen und zu Verzögerungen des Transports kommen. Insbesondere ausserhalb von Mitteleuropa sind Infrastruktur und touristische Dienstleistungen schwach entwickelt und nicht mit dem Standard in Deutschland vergleichbar. Der Komfortverzicht auf Aktivreisen und Erlebnisreisen ist immer unbequem und kompliziert, aber dafür ermöglicht Abenteuerteam seinen oftmals spektakuläre Aussichten und seltene Erlebnisse.


2. Reservierung (kostenlos und unverbindlich) Gerne reservieren wir kostenlos und unverbindlich Ihre gewünschte Reise für einige Tage. Eine Reservierung ist für den Kunden und für Abenteuerteam unverbindlich und ohne jegliche Verpflichtigung. Es entsteht mit einer Reservierung kein Reisevertrag. Eine Reservierung gilt für maximal 3 Tage und kann formlos per Telefon oder Email erfolgen.

3. Reisebuchung (verbindlich) Die Buchung kann formlos per Brief, Email, Fax, Internet oder per Telefon erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. An seine Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch abenteuerteam, jedoch längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung, gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Abenteuerteam zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Abenteuerteam dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Abenteuerteam vor, an das Abenteuerteam 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Abenteuerteam die Annahme erklärt.

4. Stornokosten, Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Stellung einer Ersatzperson (Stornierung) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Abenteuerteam. Es wird empfohlen den Rücktritt per Email und zusätzlich telefonisch zu erklären. In der Regel erhält der Kunde noch am gleichen Tag eine Stornobestätigung per Email. Die Stornierung kann auch an den Reiseveranstalter per Einschreiben gesendet werden. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Abenteuerteam Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung kann Abenteuerteam folgende Rücktrittsentschädigung pauschaliert geltend machen: 

Stornokosten für Zugfahrscheine:
bei Rücktritt bis 10 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis
bei Rücktritt ab 9 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis 

Stornokosten für Ferienhäuser:
bei Rücktritt bis 10 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis
bei Rücktritt ab 9 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis 

Stornokosten für Hotels die ohne zugehörige Pauschalreise gebucht wurden:
bei Rücktritt bis 10 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis
bei Rücktritt ab 9 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis

Stornokosten für Pauschalreisen vom Reiseveranstalter Abenteuerteam:
bei Rücktritt bis 33 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis
bei Rücktritt ab 32 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis

Stornokosten für Segelcharter, Bootsausflüge und Schiffsreisen:
bei Rücktritt bis 91 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Reisepreis
bei Rücktritt ab 90 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Reisepreis

Stornokosten für gebuchte Flugtickets:
bei Rücktritt bis 33 Tage vor Reisebeginn 10 % vom Flugpreis
bei Rücktritt ab 32 Tage vor Reisebeginn 90 % vom Flugpreis 

Flugtickets müssen grundsätzlich am Startflughafen angetreten werden. Eine Nutzung von Teilstrecken ist nicht möglich. Beispiel: Sie können zum Beispiel ein Flugticket mit Reisebeginn und Abflug in Frankfurt / Main und einer Zwischenlandung in Madrid nicht erst in Madrid antreten. Flugtickets müssen grundsätzlich am vereinbarten Tag des Reisebeginnes angetreten werden. Der Check in und die Gepäckaufgabe müssen bis spätestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Abflug erfolgen.

Wir empfehlen dringend den zusätzlichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung "ohne Selbstbehalt und ohne Selbstbeteiligung" und zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung "ohne Selbstbeteiligung". Versicherungen ohne Selbstbehalt können am Tag der Buchung zum Preis von 60 EUR je Tausend Euro Reisepreis bei Abenteuerteam beauftragt werden. 

Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Abenteuerteam kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde abenteuerteam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. Zum Beispiel Mehrkosten für Flugumbuchung, Flugneubuchung oder Namensänderung der Flugscheine. Im Falle eines Rücktritts kann abenteuerteam vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Die Umschreibung eines Flugscheines auf eine Dritte Person kann durch die Fluggesellschaft gemäss Tarifbedingungen verweigert werden oder eine Namensänderung ist nur durch Stornierung und Neubuchung möglich. In der Regel kostet die Umschreibung eines Flugscheines 50% vom Flugpreis. Eine kostenlose Namensänderung von Flugscheinen ist grundsätzlich nicht möglich.

5. Flugtickets die bei Abenteuerteam gebucht und an Abenteuerteam gezahlt wurden sind gegen ein Flugverbot in der EU durch Vulkan Asche oder einen Terroranschlag wie folgt abgesichert: Sofern in der gesamten EU ein einheitliches und gesetzliches Flugverbot aufgrund von Terroranschlag oder Vulkan Asche ausgesprochen wird und Sie Ihren Hinflug nicht wie geplant antreten können, garantieren wir Ihnen eine kostenlose Flugumbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug. Weiterhin erstatten wir Ihnen pro Person eine Pauschale in Höhe von insgesamt 150 EUR für Hotel Übernachtungen. Sofern wir Ihnen innerhalb von 72 Stunden nach dem geplanten Abflug keinen alternativen Flug anbieten können erstatten wir Ihnen den vollen Flugpreis. Bei einer Umbuchung auf einen mehr als 300 km entfernten Flughafen übernehmen wir die Kosten pro Person bis zu 100 EUR für ein DB Zugticket in der 2. Klasse oder bis zu 200 EUR für einen Mietwagen. Die Mietwagenreservierung muss jedoch bei Abenteuerteam in Auftrag gebeben werden und wird von Abenteuerteam getätigt. Sie erhalten dann einen Mietwagen für eine Einwegmiete zum Flughafen mit einer maximalen Mietdauer von 24 Stunden in der Fahrzeugklasse Opel Corsa oder VW Polo. Diese Leistungen gelten nur sofern das Flugticket direkt bei Abenteuerteam gebucht wurde und vollständig und fristgerecht an Abenteuerteam gezahlt wurde. Sofern das Flugticket direkt bei der Fluggesellschaft oder bei einem Reisebüro gebucht wurde gilt diese Absicherung nicht.
 

6. Bezahlung, Zusendung von Reisedokumenten: Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch von 300,- € pro Person fällig. Die Anzahlung darf von Abenteuerteam nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB entgegengenommen werden und wird auf den Reisepreis angerechnet

Der restliche Reisepreis wird spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig.

Bei Buchungen, die weniger als 21 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 b) oder 7 c) genannten Gründen abgesagt werden kann. 

Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reisenden ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. 

Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden bei vollständigem Zahlungseingang übermittelt. 

Abenteuerteam ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Reisenden zu verlangen, wenn dieser den fälligen Reisepreis nach einer Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht gezahlt hat. 

Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

 

 

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter / Mindestteilnehmervorbehalt: Abenteuerteam kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von abenteuerteam bzw. der örtlichen Reiseleitung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, (z. B. aktuellen Anweisungen, die zum Schutze der Gesundheit der Teilnehmer gegeben werden oder sonstigen Anweisungen zur Sicherung der Durchführung der Reise dienen, nicht folgt, oder Leib und Leben der Teilnehmer durch sein Verhalten gefährdet), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt abenteuerteam, so behält abenteuerteam den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die abenteuerteam aus anderer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 21 Tage vor Reiseantritt / Mindestteilnehmervorbehalt: Bei Nichterreichen einer für diese Reise unter Hinweis in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Abenteuerteam ist jedoch verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat abenteuerteam den Kunden davon zu unterrichten.

8. Leistungen: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Ändernde oder ergänzende Abreden bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und sollten schriftlich getroffen werden. Reisebüros und Vermittler sind nicht berechtigt abändernde oder ergänzende Vereinbarungen oder Zusicherungen für abenteuerteam zu treffen.

9. Flugleistungen: Flugscheine müssen exakt laut Namensnennung Ausweis oder Reisepass ausgestellt werden. Fehlerhafte und unvollständige Namen machen das Flugticket ungültig. Sofern der Kunde einen geänderten Flug wünscht, zum Beispiel einen früheren- oder späteren Hin- und/bzw. oder Rückflug, so muss dieses bereits vor der Buchung mitgeteilt werden. Nachträgliche Änderungen der Flugzeiten und Flugtage, sowie vollständige Stornierungen, Umbuchungen, Änderungen und Namensänderungen von Flugscheinen sind nur gegen die gültigen Stornogebühren der Fluggesellschaft möglich. Bei Sondertarifen können Änderungen oder Stornierungen bis zu 95% des Flugpreises betragen. Gepäckverlust, Gepäckverspätung oder Gepäckverspätungen sollten dringend und unverzüglich an Ort und Stelle mittels einer Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden. Fluggesellschaften lehnen in der Regel eine Erstattung ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust unverzüglich und bei Gepäckverspätung innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Sofern das gesamte Reisegepäck pro Personen einen Wert von insgesamt 300 EUR übersteigt, bitten wir dringend eine Reisegepäckversicherung bei der Fluggesellschaft oder bei abenteuerteam abzuschließen. Abenteuerteam bietet Gepäckversicherungen ab 29 EUR pro Person an. Abflugzeiten und Ankunftszeiten der Fluggesellschaften können kurzfristig geändert werden. Bitte buchen Sie daher eigene Zugfahrten und eigene Zubringerflüge nur sofern diese kostenlos stornierbar oder umbuchbar sind. Wird zusätzlich zur Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür eine entsprechender Beförderungsschein ausgestellt und erbringt abenteuerteam insoweit eine Fremdleistung und wurde hierauf in der Reisebeschreibung ausdrücklich hingewiesen, haftet abenteuerteam nicht für die Erbringung der Beförderungslestung selbst.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses gilt nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 

11. Leistungs - und Preisänderungen: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von abenteuerteam nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Zu beachten ist hierbei, dass es sich vorliegend um Abenteuer - und Erlebnisreisen handelt und es am Reiseziel durchaus ortsüblich und/oder notwendig sein kann, dass es z. B. zu kurzfristigen Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen etc. kommen kann. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. abenteuerteam ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder kostenloser Rücktritt angeboten. Abenteuerteam behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen - oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der die Reise betreffenden geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat abenteuerteam den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn abenteuerteam in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von abenteuerteam über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber abenteuerteam geltend zu machen.

12. Haftung von abenteuerteam: Abenteuerteam wählt seine Vertragspartner und Erfüllungsgehilfen sehr ordentlich aus und kontrolliert diese ständig. Erfüllungsgehilfen sind Reiseleiter, Agenturen und Reisedienstleister vor Ort. Abenteuerteam haftet im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten als ordentlicher Kaufmann für die Leistungserbringung. Wird zusätzlich zur Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsschein ausgestellt und erbringt abenteuerteam insoweit eine Fremdleistung und wurde hierauf in der Reisebeschreibung ausdrücklich hingewiesen, haftet abenteuerteam nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst.

13. Beschränkung der Haftung von abenteuerteam:
Die vertragliche Haftung von abenteuerteam für Schäden, die nicht Körperschäden und nicht Verletzung des Rechts der sexuellen Selbstbestimmung sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit Abenteuerteam für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen abenteuerteam gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Abenteuerteam bei Sachschäden bis EUR 5000,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Abenteuerteam haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die tatsächlich als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet ist. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn die als Fremdleistung bezeichnete Leistung tatsächlich in Eigenleistung von abenteuerteam erbracht wird, die Fremdleistung mithin dem Reisevertrag sein Gepräge zu geben vermag oder der Anschein begründet wurde, dass abenteuerteam die Leistung in eigener Verantwortung erbringe oder eine erkennbare Differenzierung zwischen den von abenteuerteam und dem Fremdleistenden angebotenen Leistungen in der Reisebeschreibung fehlt oder durch die Haftungsbeschränkung ein Ausschluss von Ansprüchen infolge Verletzung von vertraglichen Auswahl-, Kontroll- und Aufklärungspflichten, welche abenteuerteam obliegen, erreicht werden könnte.

Ein Schadensersatzanspruch gegen abenteuerteam ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt abenteuerteam die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA & Kanada ). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern abenteuerteam in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet abenteuerteam nach den für diese geltenden Bestimmungen. Abenteuerteam warnt ausdrücklich davor, während des Reise - Sport - oder Aktivprogramms Drogen oder Alkohol zu konsumieren. Mit der Einnahme solcher Substanzen während solcher Aktivitäten setzt sich der Reisende erheblich erhöhten Gefahren aus, was im Schadensfalle zu einem erheblichen Mitverschulden des Reisenden führen kann und gegebenenfalls bis zur Haftungsfreistellung von abenteuerteam führen kann. Dieses ist keine vertragliche Haftungsbeschränkung, sondern ein ausdrücklicher Hinweis. >

14. Einreisebestimmungen, Ausreisebestimmungen, Dokumente, Visa, Zoll:
Die Teilnahme an der Reise ist nur möglich für mit gültigen Einreise- und Reisedokumenten. Die Beantragung und Beschaffung der Einreise- und Reisedokumente sollte bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vom Kunden vollständig abgeschlossen und erfolgt sein. Bei einer Zwischenlandung oder einem Stopover werden teilweise zusätzliche VISA oder TRANSIT-VISA gefordert. Der Reisepass des Reiseteilnehmers muss bei der Ausreise mindestens noch 1 Jahr gültig sein. Die Beschaffung der Einreisedokumente muss der Reiseteilnehmer selbstständig und auf eigene Kosten "noch vor der Buchung" tätigen. Eine nachträgliche Beschaffung kann kann mehrere Wochen dauern und bei fehlenden Dokumenten die Teilnahme an der Reise verhindern und zu hohen Kosten führen. Hinweis: Im Reisevertrag und im Reisepreis ist grundsätzlich keine Beschaffung und Gebühren für die Einreisedokument enthalten. Die Teilnahme an der Reise erfordert die rechtzeitig Einholung und Erfüllung der geltenden Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Bitte kontaktieren Sie noch vor der Buchung ihre konsularische Vertretung, Botschaft, das örtliche Gesundheitsamt, ein Tropeninstitut und eine Impfstelle bzgl. der Einreisebestimmungen und Impfvorschriften. Sollte ein Einreise- oder Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt, können erhebliche Kosten durch eine dann notwendige Stornierung anfallen. Reisende sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Prüfen Sie vor der Buchung und vor der Abreise, ob Sie in Besitz der notwendigen und gültigen Dokumente sind. Bitte informieren Sie sich vor der Reise über die gültigen Einfuhr-, Ausfuhr-, Zoll- und Devisenregelungen. Weiterhin gibt es Verbote seitens der Fluggesellschaft und den Staaten und Ländern für die Mitnahme von verbotener Waren, Medikamenten, Waffen, Taschenmessern, sonstigen Gegenständen, Flüssigkeiten, Brennstoffen, Lebensmitteln, Souvenirs, Pflanzen und Lebewesen.

14.1 Hinweis zu ESTA und Flug in die USA, Stop in den USA oder Umstieg in den USA:
Für die Einreise, dem Umstieg oder einen Stop in den USA benötigen Sie einen aktuellen, gültigen und maschinenlesbaren Reisepass. Seit dem 12. Januar 2009 müssen sich USA-Reisende eigenständig und spätestens eine Woche vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) erfolgreich registrieren. Diese Registrierung ist kostenpflichtig und jegliche Kosten muss der Reisende selbst tragen. Abenteuerteam übernimmt diese Meldung nicht und sendet auch keine Erinnerung. Die Angaben der Onlineregistrierung entsprechen dem bisherigen Einreiseformular I94W, das Sie bis Januar 2009 im Flugzeug erhielten. Bitte besuchen Sie dringend vor der Buchung folgende Links: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Electronic_System_for_Travel_Authorization und/oder https://esta.cbp.dhs.gov Evtl. wenden Sie sich bis spätestens 4 Tage vor dem Abflug an ein Konsulat oder eine Bostschaft der USA

14.2 Hinweis bei Flug nach Indien oder Umstieg/Stop in Indien:
Sie benötigen ein Einreise Visum für Indien. Das Einreisedokument ist nicht bei Ankunft im Flughafen erhältlich. Sofern Sie ein durchgängiges Flugticket mit einem Zwischenstop in Indien haben und das Gepäck durchgecheckt wird ist ggf. ein Transit ohne eine Einreise Visum möglich.

14.3 Impfungen:
Reiseimpfungen sind grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten. Reiseimpfungen beinhalten ein mediznisches Risiko und sollten von einem Arzt verordnet werden. Alle erforderlichen Impfungen müssen von dem Reiseteilnehmer selbst bezahlt werden und frühzeitig vor Reisebuchung durchgeführt werden. Für Reisen ausserhalb von Europa sind Impfungen immer angeraten. Bitte besuchen Sie vor einer Reisebuchung einen Arzt und die folgende Internetseite zum Thema Reiseimpfungen www.fit-for.travel.de.

14.4 Ausreisesteuern und Sicherheitsgebühren:
Bei der Ausreise berechnet der örtliche Flughafen, eine staatliche Einrichtung oder die Fluggesellschaft in der Regel eine zusätzliche Ausreisesteuer bzw. Sicherheitsgebühr. Diese Kosten variieren je nach Flughafen und sind nicht im vertraglichen Reisepreis enthalten.

14.5 Unterrichtung des Fluggastes über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens:
Abenteuerteam ist auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmers verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung der Reise für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so ist Abenteuerteam  verpflichtet, dem Reisenden den Namen bzw. des Luftfahrtunternehmens mitzuteilen, das wahrscheinlich die betreffenden Flüge durchführen werden. Sobald Abenteuerteam die Kenntnis über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens erhält, wird sie den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten. Wird das bzw. die ausführenden Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet Abenteuerteam für die Beförderung im Luftverkehr unabhängig vom Grund des Wechsel unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicher zu stellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Abenteuerteam sorgt dafür, dass der betreffende Reisende für die Beförderung im Luftverkehr über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsel des Luftfahrtunternehmens. Die von der europäischen Gemeinschaft veröffentlichte gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist im Internet aktuell abrufbar oder auf Anfrage bei Abenteuerteam erhältlich.


15. Persönliche Anforderungen an den Kunden und ausdrücklicher Hinweis auf ein erhöhtes Lebensrisiko:
Die von Abenteuerteam angebotenen Reisen sind Aktivreisen, Sportreisen und Erlebnisreisen mit sehr hohen Anforderungen an den Reiseteilnehmer. Die Übernachtungen erfolgen teilweise in einfachen Unterkünften und erfordern teilweise einen erheblichen Komfortverzicht. Komfortunterkünfte und Luxushotels sind im Reisevertrag nicht enthalten. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Lebensrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs - Todes - und Schadensrisiko z. B. infolge Kriminalität, Terroranschlag, schlechter Gesundheitsvorsorge und landestypischen Krankheiten besteht. Die landestypischen Transportmittel entsprechen in der Regel nicht den Sicherheitsanforderungen des Heimatlandes. Weiterhin besteht in den meisten Ländern keine Helmpflicht und keine Stellung von Helmen für Radreisen, Höhlenausflüge, Bergtouren, Wassersport und Pferdeausflüge. Das erhöhte Lebensrisiko besteht besonders bei Mountainbike-, Rad-, Rafting-, Canyoning-, Höhlen-, Berg-, Trekking-, Pferde-, Elefanten-, Kamel,- Wüsten-, Wander-, Vulkan-, Gletscher-, Wildwasser-, Kanu- und Kajakausflügen. Die eigene Risikobereitschaft muss in jedem Einzelfall vom Reiseteilnehmer selbst abgewogen werden. Der Reiseteilnehmer muss über eine sehr gute Gesundheit und eine sehr gute seelische- und körperliche Verfassung verfügen. Es werden sehr gute Schwimmkenntnisse des Reiseteilnehmers vorausgesetzt. Auch die jeweiligen Umweltbedingungen am Reiseziel weichen in der Regel sehr stark von den gewohnten Umweltbedingungen und Wetterverhältnissen und Flora und Fauna ab. Insgesamt erfordern die von Abenteuerteam angebotenen Ausflüge, Programme, Kurse und Reisen aufgrund der diesen Reisen innewohnenden und mit diesen Reisen verbundenen hohen Anstrengungen und Gefahren eine sehr erhöhte Risikobereitschaft des Reiseteilnehmers.

Neben einer überdurchschnittlichen körperlichen Belastbarkeit sind Teamgeist und kameradschaftliches Verhalten und gegenseitige Hilfestellung und Mitarbeit gefordert. Auch in der Nacht und/oder bei Unwetter und/oder anderen extremen und ungewohnten Umwelteinflüssen kann es notwendig sein, aktiv an Hilfestellungen und Problemlösungen mitzuarbeiten. Auf die Erforderlichkeit jeweils nach Situation bei der Essenszubereitung, beim Zeltaufbau und bei Betreuung und Verpackung der Ausrüstung zu helfen wird hiermit hingewiesen.

Abenteuerteam empfehllt dringend den Abschluss folgender Versicherungen ohne Selbstbehalt und ohne Selbstbeteiligung: Reisegepäck-, Reiseunfall-,Reisehaftpflicht-, Bergungskosten-, Unfall-, Krankenhaustagegeld -, Verdienstausfall-, Reiserückhol- und Reisekrankenversicherung.

16. Abtretungsverbot:
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen abenteuerteam an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

17. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, Abenteuerteam oder die örtliche Reiseleitung auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, den Abenteuerteam weder kannte noch kennen musste und diejenige Sorgfalt walten zu lassen, die einem verständigen Menschen obliegt, um sich oder andere vor Schaden zu bewahren oder einen Schaden gering zu halten. Das deutsche Büro von Abenteuerteam ist jederzeit per SMS und Telefon über die Notrufnummer +49177772OOO2 erreichbar. Beschwerden per Email werden sofort beantwortet auch am Samstag und Sonntag an info@abenteuerteam.com. Es wird insbesondere ergänzend nochmals auf den vorstehenden Absatz verwiesen. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die örtliche Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche auf Schadensersatz oder Minderung des Reisepreises mit Wirkung gegenüber Abenteuerteam anzuerkennen oder zu bestätigen. Wir bitten höflichst um sofortige Meldung von Beschwerden per SMS, Anruf oder Email. Wir erstatten pauschal und ohne Prüfung an jeden Kunden bis zu 20 EUR für SMS- und Telefonkosten. Gerne ruft Abenteuerteam auch sofort auf örtlichen Telefonen oder Mobilgeräten zurück um Kosten zu sparen.

18. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats gerechnet von dem Tag der vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise ab folgendem Tag gegenüber abenteuerteam oder im Falle von Vermittlung einer Fremdleistung durch abenteuerteam, bei abenteuerteam oder dem jeweiligen Fremdveranstalter, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Fristwahrung gehindert war. Bezüglich der Fristberechnung wird auf den ersten Satz des übernächsten Absatzes verwiesen. Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive das Selbsteinschreiten des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichen Ermächtigung in einem Jahr, gerechnet von dem Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes ab folgendem Tag.Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende. Schweben zwischen den Parteien Verhandlungen über den Anspruch oder den Anspruch begründende Umstände, ist die Verjährung gehemmt bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.

19. Gerichtsstand
Der Unternehmenssitz und Gerichtsstand von Abenteuerteam Reisen GmbH ist 48145 Münster Westfalen von der Tinnen Strasse 24. Inhaber und Geschäftsführer ist Herr Dimitre Trendafilov. Für Klagen von Abenteuerteam gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

20. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

Abenteuerteam Reisen GmbH
Von der Tinnen Strasse 24
48145 Münster
Geschäftsführung Herr Dimitre Trendafilov
Tel.: (+49) O251 / 933 99 136
info@abenteuerteam.com 
Finanzamt Münster 48 167 325 204  
Amtsgericht Münster HRB 13743